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Ihre Risiken

Ihre RisikenViele Firmen vertrauen ihren Nachunternehmen ohne intensive Kontrolle und gehen davon aus, dass die Feststellung der Schwarzarbeit nicht sie selbst trifft. Eingesetzte Nachunternehmer, die ihren gesetzlichen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, bedeuten jedoch oft auch für die auftraggebenden Firmen bei Kontrollen durch die Zollfahnder ein böses Erwachen.

Erhebliche Risiken im gesetzlichen Haftungs-, Bußgeld- und Schadensersatzbereich (Nachzahlungen, Geldbußen bis zu 500.000 Euro und Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren) sind die Folgen. Diese für die meisten Unternehmen oft unbekannten Sanktionen stellen ein erhebliches Gefahrenpotential dar, wenn sie unerkannt und daher ungesteuert bleiben.

Mögliche Gesetzesverstöße sind:

  • Schwarzarbeit,
  • Scheinselbständigkeit,
  • illegale Ausländerbeschäftigung,
  • Nichtabführung der Sozialversicherungsbeiträge im Rahmen der Generalunternehmerhaftung,
  • Illegale Arbeitnehmerüberlassung,
  • Nichteinhaltung der gesetzlich festgelegten Mindestlöhne.

Sanktionen

Sanktionen2014 wurden 512.763 Personen an der Arbeitsstelle und 63.014 Arbeitgeber überprüft. Hierbei wurden insgesamt 100.763 Ermittlungsfälle wegen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten abgeschlossen, denen Bußgelder in Höhe von 46,7 Mio. Euro festgesetzt wurden.

Darüber hinaus verhängten die Gerichte Freiheitsstrafen in der Summe von 1.917 Jahren. Die Schadenssumme im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen beliefen sich auf 795,4 Mio. Euro.

Diese Sanktionen treffen nicht nur den Nachunternehmer,
sondern greifen auch auf die Auftraggeber durch.